Arbeitgeber, in deren Betrieben Gefahrstoffe verwendet werden, müssen für einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer sorgen. Die Gefahrstoffverordnung beschreibt Anforderungen und Handlungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitsgeber unter anderem zu ermitteln, ob die für die jeweiligen Gefahrstoffe festgelegten Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.


Dienstleistungen:

  • Durchführung von Arbeitsplatzgefahrstoffmessungen gemäß TRGS 402 für Stäube, Staubinhaltsstoffe, organische und anorganische Gase, Lösemittel etc.
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
  • Empfehlungen von Maßnahmen zur Minimierung der Exposition
  • Dokumentation der Messergebnisse
  • Terminverfolgung für Wiederholungsmessungen im Rahmen der Befundsicherung
     

Anwendungsbereiche:

  • Erfüllung der Arbeitsschutzanforderungen
  • Sicherstellung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
  • Nachweis der Dokumentation z.B. bei Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten


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