- Stellung von Sicherheitsfachkräften nach §6 ASiG
- Beratung des Unternehmers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
- Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen nach §5 ArbSchG, §3 BetrSichV, §6 GefStoffV für:
- Tätigkeiten
- Arbeitsmittel
- Gefahrstoffe
- Unterweisung der Beschäftigten nach §12 ArbSchG
- Ggf. Unterstützung durch E-Learning System
- Durchführung von Unfalluntersuchungen
- Führen der Unfallstatistik
- Koordinierung der Sicherheitsbeauftragten
- Durchführung von Begehungen
- Organisation/Leitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen